Ein Softwareanbieter schreibt: „Ab August müssen Unternehmen AI-compliant sein.“ Ein Kollege sagt, der EU AI Act gelte in der Schweiz gar nicht. Gleichzeitig liest der Geschäftsführer, dass Bern an neuen Regeln arbeitet.
Alle drei Aussagen können einen wahren Kern haben und trotzdem als Entscheidungsgrundlage schlecht sein.
Stand 31. August 2026 gibt es in der Schweiz keine übergreifende Gesetzgebung, die speziell sämtliche AI-Systeme regelt. Die Bundesstellen arbeiten aber an einem Schweizer Regulierungsansatz. Das Bundesamt für Justiz soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten, um insbesondere die KI-Konvention des Europarats umzusetzen; parallel sind nichtgesetzliche Massnahmen und sektorielle Ansätze vorgesehen.
Das bedeutet für ein KMU weder „nichts tun“ noch „EU-Regeln 1:1 kopieren“.
KI-Regulierung Schweiz 2026: drei Spuren statt eines einzigen Gesetzes
Für die Praxis hilft eine Trennung.
| Spur | Was sie bedeutet | KMU-Frage |
|---|---|---|
| Schweizer Recht heute | bestehendes Datenschutz-, Arbeits-, Vertrags-, Lauterkeits- und Sektorrecht kann AI-Nutzung bereits betreffen | Welche bestehende Pflicht wird durch unseren AI-Einsatz ausgelöst? |
| EU-Exposition | EU AI Act kann je nach Rolle, Marktbezug und Nutzung der Outputs in der EU relevant werden | Sind wir Provider/Deployer in einem erfassten EU-Szenario? |
| Schweizer Roadmap | neue AI-spezifische Regeln und Soft-Law-Massnahmen sind in Arbeit | Welche Prozesse sollten wir jetzt dokumentierbar machen? |
Bestätigter Fakt: Bundeskanzlei, BAKOM und BJ schreiben, dass es derzeit keine allgemeine Schweizer KI-Spezialgesetzgebung gibt und dass bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden soll.
Bestätigter Fakt: Der Schweizer Ansatz soll die KI-Konvention des Europarats umsetzen und wird unter anderem Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht adressieren.
Das ist etwas anderes als „die Schweiz übernimmt den EU AI Act“.
Schweizer Recht gilt nicht erst, wenn ein KI-Gesetz kommt
Wer auf das zukünftige KI-Gesetz wartet, übersieht den aktuellen Rechtsrahmen.
Wenn ein AI-System Personendaten verarbeitet, kann das Datenschutzrecht relevant sein. Wenn ein Unternehmen automatisiert Kundenverträge vorbereitet oder Aussagen nach aussen macht, bleiben Vertrags- und Lauterkeitsfragen bestehen. In regulierten Branchen kommen branchenspezifische Pflichten dazu.
Das AI-Label verändert nicht die Grundfrage: Was tut der Prozess? Welche Daten nutzt er? Welche Entscheidung oder Kommunikation erzeugt er?
Darum sollte ein KMU nicht mit einer Liste von Modellnamen starten, sondern mit Anwendungsfällen: Telefonassistent nimmt Kundendaten auf; Agent schreibt Termine in den Kalender; Chatbot nennt Preise; HR nutzt ein Tool zur Bewerberauswertung; Marketing generiert Bilder.
Für jeden Fall lassen sich dann bestehende Pflichten prüfen.
Das ist eine Empfehlung zur Governance, keine rechtliche Einzelfallbeurteilung. Ob eine konkrete Norm anwendbar ist, hängt vom Prozess ab und gehört bei materiellen Risiken in juristische Hände.
Der EU AI Act kann Schweizer Firmen treffen — aber nicht wegen eines EU-Kunden allein
Der häufigste Fehler ist ein zu grober Satz: „Sobald Sie EU-Kunden haben, gilt der AI Act.“ So einfach ist der territoriale Anwendungsbereich nicht.
Artikel 2 des EU AI Act erfasst unter anderem Provider, die AI-Systeme in der Union auf den Markt bringen, Deployers mit Sitz in der Union sowie bestimmte Provider und Deployers in Drittstaaten, wenn der vom AI-System erzeugte Output in der Union verwendet wird.
Für ein Schweizer Unternehmen bedeutet das: Sie müssen Rolle, System und konkreten EU-Bezug prüfen. Ein Gast aus Deutschland, der in einem Schweizer Hotel übernachtet, liefert nicht automatisch allein die vollständige Rechtsanalyse. Umgekehrt kann ein Schweizer Anbieter sehr wohl in den Anwendungsbereich geraten, wenn er Systeme in der EU bereitstellt oder relevante Outputs dort verwendet werden.
Seit 2. August 2026 gelten zudem bestimmte Transparenzpflichten des EU AI Act. AlpenAgent hat dazu bereits eine eigene Seite; diese Roadmap soll nicht dieselbe Erklärung wiederholen.
Empfehlung: Markieren Sie in Ihrem AI-Inventar für jeden Use Case: Swiss-only / EU entity / EU market / output used in EU / unclear. Bei „unclear“ wird geprüft, statt geraten.
Was bis Ende 2026 in der Schweiz auf die Watchlist gehört
Die Bundesverwaltung beschreibt einen Ansatz aus gesetzlichen und nichtgesetzlichen Massnahmen. Die Vernehmlassungsvorlage ist für Ende 2026 angekündigt. Branchenlösungen, Selbstverpflichtungen und weitere Soft-Law-Instrumente gehören ebenfalls zum geplanten Weg.
Für ein KMU ist die richtige Reaktion nicht, jeden Entwurf täglich zu lesen. Es braucht einen Verantwortlichen und einen festen Review-Rhythmus.
Beobachten Sie insbesondere:
- Änderungen an Transparenz- und Informationspflichten;
- Datenschutz und automatisierte Verarbeitung;
- sektorielle Vorgaben, wenn Sie in einem regulierten Bereich arbeiten;
- Anforderungen an Dokumentation, Aufsicht und Verantwortlichkeit;
- Änderungen bei EU-Pflichten, wenn Ihre Firma EU-Exposure hat;
- Vendor-Verträge, die neue regulatorische Pflichten auf Sie verschieben.
Die Schweizer Behörden können Details des Projekts noch ändern. Eine Roadmap ist deshalb keine endgültige Checkliste für ein Gesetz, das noch nicht verabschiedet ist.
Minimaler sicherer Pilot: fünf AI-Systeme sauber inventarisieren
Statt ein 80-seitiges Governance-Handbuch zu schreiben, nehmen Sie die fünf produktiv wichtigsten AI-Anwendungen.
- Use Case: Was tut das System konkret?
- Verantwortlicher: Wer ist fachlich verantwortlich?
- Daten: Welche Personen- oder Unternehmensdaten fliessen hinein?
- Wirkung: Liest, empfiehlt, entscheidet oder führt es extern eine Aktion aus?
- Jurisdiktion: Schweiz, mögliche EU-Exposition, regulierter Sektor?
- Kontrolle: Welche Freigabe, Logs, Übergabe- oder Löschregeln existieren?
Damit haben Sie bereits eine Grundlage, auf der Rechtsberatung sinnvoll arbeiten kann. Ohne Inventar wird jede Compliance-Frage abstrakt.
Messen Sie Anteil produktiver AI-Systeme im Inventar, Systeme mit benanntem Verantwortlichen, Anwendungsfälle mit dokumentiertem Datenfluss, Anwendungsfälle mit geprüfter Jurisdiktion, kritische Systeme mit Regel zur Prüfung durch Menschen und überfällige regulatorische Reviews.
Das sind keine gesetzlichen KPI. Es sind operative Kennzahlen dafür, ob das Unternehmen überhaupt weiss, was es betreibt.
Wann ein Mensch — oder ein Jurist — übernehmen sollte
Nicht jede Frage braucht ein Gutachten. Ein interner Textassistent ohne sensible Daten ist ein anderer Fall als automatisierte Bewertung von Menschen oder ein Agent mit finanzieller Wirkung.
Holen Sie juristische Prüfung dazu, wenn der Anwendungsbereich des EU AI Act unklar ist und die Konsequenz materiell sein kann, wenn Personendaten in sensiblen Konstellationen verarbeitet werden, wenn eine automatisierte Entscheidung Rechte oder Zugang beeinflusst oder wenn branchenspezifische Regulierung im Spiel ist.
Schweizer KMU müssen 2026 weder in Panik EU-Compliance kopieren noch auf ein zukünftiges Bundesgesetz warten. Sie brauchen Klarheit darüber, welche AI-Systeme sie einsetzen, welche bestehende Rechtsordnung heute berührt wird, wo EU-Exposure möglich ist und welche Schweizer Entwicklung sie beobachten müssen. Wer das sauber dokumentiert, kann neue Regeln später wesentlich ruhiger einbauen.
Diese Unterlagen sind keine Zertifizierung. Sie helfen, heute vernünftig zu betreiben und später auf neue Vorgaben zu reagieren. Der Governance-Check für KMU vertieft die Organisation; das Agent-Inventar liefert die Systemliste.
Quellen
- Bundeskanzlei — Regulierung von KI
- BAKOM — Künstliche Intelligenz / Regulierungsansatz
- Bundesamt für Justiz — Künstliche Intelligenz
- Council of Europe — Framework Convention on AI
- EUR-Lex — EU AI Act, Article 2
FAQ
Hat die Schweiz 2026 bereits ein allgemeines KI-Gesetz?
Nein. Die Bundesstellen weisen darauf hin, dass es noch keine übergreifende spezifische KI-Gesetzgebung gibt. Eine Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Gilt der EU AI Act automatisch für jedes Schweizer KMU mit EU-Kunden?
Nein. Der Anwendungsbereich hängt unter anderem von Rolle, Bereitstellung/Nutzung und territorialem Bezug ab. Artikel 2 muss für den konkreten Fall geprüft werden.
Übernimmt die Schweiz den EU AI Act?
Die offizielle Schweizer Roadmap orientiert sich an der KI-Konvention des Europarats und einem eigenen, sektororientierten Ansatz. Das ist keine 1:1-Übernahme des EU AI Act.
Was sollte ein KMU jetzt zuerst dokumentieren?
AI-Systeme, Anwendungsfälle, Verantwortlicher, Datenflüsse, externe Wirkung, Jurisdiktion und vorhandene Kontrollen.
Wann braucht es Rechtsberatung?
Wenn die konkrete Anwendbarkeit einer Norm, ein sensibler Datenprozess, automatisierte Entscheidungen oder erhebliche Haftungs-/Vertragsfolgen beurteilt werden müssen.